Mitgliedschaft in der Genossenschaft

… als Voraussetzung zur Wohnungsnutzung

Was ist eigentlich eine Wohnungsbaugenossenschaft?

Als Wohnungsunternehmen beschäftigen wir uns mit allen Bereichen der Immobilienwirtschaft von A bis Z. Durch die Rechtsform der Genossenschaft ergeben sich jedoch einige Unterschiede zu anderen Wohnungsunternehmen. Viele Vermieter wollen – auf Kosten ihrer Mieter – so viel Gewinn wie möglich scheffeln. Bei uns hingegen stehst du im Vordergrund! Wir wollen dich mit bezahlbarem Wohnraum versorgen und das ist schließlich das Markenzeichen der Wohnungsbaugenossenschaft.

Welche Unterschiede gibt es noch?

Wir vermieten unsere Wohnungen nur an Mitglieder der Genossenschaft. Der Erwerb der Mitgliedschaft ist zum Glück unkompliziert (Ablauf) und zieht keine unangenehmen Pflichten nach sich. Im Gegenteil: durch die erworbenen Geschäftsanteile bekommst du attraktive Zinsen. Über die Wahl der Vertreter kannst du sogar in vielen Bereichen des Unternehmens mitbestimmen.

Eine Ausnahme bildet die Otto-Militzer-Strasse 1. Diese Wohnungen werden über die "Schönes Wohnen GmbH" vermittelt, welche eine 100%ige Tochter der WBG "Aufbau" ist. Eine Mitgliedschaft ist somit nicht notwendig.


Begründung der Mitgliedschaft

Du hast eine passende Wohnung bei uns gefunden?
Dann folgt als nächster Schritt die Aufnahme als Mitglied:

WIR nehmen deine Daten auf
WIR händigen dir unsere Satzung aus
DU unterzeichnest die Beitrittserklärung
DU erwirbst die erforderlichen Anteile
Nun bist du endlich Mitglied und unterzeichnest den Nutzungsvertrag (so heißt der Mietvertrag in der Genossenschaft).


Sonstige Infos

Geschäftsanteile

Geschäftsanteile sind für die Mitgliedschaft und das Nutzen unserer Wohnungen erforderlich. Sie haben nichts mit einer Kaution oder Provision zu tun. Je nach Größe der Wohnung braucht man unterschiedlich viele Anteile. Eine genaue Übersicht findest du auf den letzten Seiten unserer Satzung. Bei Kündigung der Mitgliedschaft bekommst du natürlich alle Anteile wieder voll ausgezahlt.
z.B. 1-Raumwohnung mit 24,00 m² Wohnfläche:
gemäß Satzung sind 3 Geschäftsanteile a 154 Euro erforderlich = 462,00 Euro

Bürgschaft

In der Regel hast du als Schüler, Auszubildender oder Student ein schwankendes Einkommen. So finanziert sich deine Ausbildung durch staatliche Unterstützung, Darlehen, Nebenjobs und Zuschüsse durch die Verwandtschaft. Trotz dieses unsicheren Einkommens möchten wir dir natürlich das Wohnen bei uns ermöglichen. Daher ist für unsere jungen Mitglieder eine Bürgschaft erforderlich. Meistens helfen Eltern, Bekannte und Verwandte gern aus.